Wenn die Betriebskostenabrechnung in den Briefkasten flattert, versaut das so manchem Mieter die Weihnachtsstimmung. Ganz besonders, wenn die Nachzahlungen sehr hoch und dazu nicht nachvollziehbar sind. Wir klären mit euch wichtige Fragen zur Abrechnung und werfen einen Blick in die Betriebskostenverordnung (BetrKV):
#1 Checkliste: Welche Fristen gelten für Mieter und Vermieter?
Die Betriebskostenabrechnung muss euch spätestens ein Jahr nach Ablauf des Abrechnungszeitraums vorliegen. Dieser ist im Mietvertrag festgehalten, bezieht sich aber in der Regel auf den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember. Verstreicht diese Frist, hat euer Vermieter keinen Anspruch mehr auf die anfallenden Nachzahlungen.
Falls vertraglich keine Zahlungsfrist festgelegt ist, müsst ihr die aufgelisteten Betriebskosten innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung bezahlen. So drohen euch keine Verzugskosten. Die gleiche Zahlungsfrist gilt auch für den Vermieter, wenn euch laut Betriebskostenabrechnung ein Guthaben zusteht.
#2 Checkliste: Was ist bei monatlichen Vorauszahlungen zu beachten?
Wenn in eurem Mietvertrag monatliche Vorauszahlungen vereinbart sind, dürfen sie die zu erwartenden Kosten nicht übersteigen – soweit diese kalkulierbar sind. Der Vermieter ist außerdem verpflichtet, eure Vorauszahlungen mit den angefallenen Betriebskosten zu verrechnen. Somit wird die Summe der geleisteten Vorauszahlungen auch in der Betriebskostenabrechnung aufgeführt. Eine Senkung der monatlichen Vorauszahlungen könnt ihr verlangen, wenn diese deutlich höher sind als euer tatsächlicher Verbrauch.
#3 Checkliste: Wie funktioniert der Verteilerschlüssel bei der Wasserkostenabrechnung?
Für Heiz- und Warmwasserkosten gilt: Nach eurem tatsächlichen Verbrauch werden mindestens 50 Prozent, höchstens aber 70 Prozent abgerechnet. Die restlichen Prozent werden nach einem verbrauchsunabhängigen Maßstab verteilt. Dieser richtet sich entweder nach den Quadratmetern eurer Wohnfläche oder nach der Personenanzahl. Sind keine Angaben zum Verteilerschlüssel im Mietvertrag festgehalten, ist der Maßstab eure Wohnfläche.
#4 Checkliste: Welche Betriebskosten dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden?
Der Vermieter hat die Möglichkeit, die Posten im Mietvertrag aufzuführen oder auf die BetrKV zu verweisen. Nach § 1 BetrKV dürfen Verwaltungskosten sowie Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten nicht auf euch umgelegt werden. Achtet also am besten auf versteckte Betriebskosten für den Hausmeister.
#5 Checkliste: Wann kann ich Widerspruch einlegen und die Zahlung verweigern?
Entscheidend für die Ordnungsmäßigkeit eurer Betriebskostenabrechnung ist, dass ihr Kosten nachvollziehen und überprüfen könnt. Dazu gehört eine Aufschlüsselung der einzelnen Kostenpositionen nach § 2 BetrKV. Eine Zusammenführung unterschiedlicher Kostenpositionen zu einem allgemeinen Begriff ist durch den Vermieter somit nicht zulässig. Haushaltsnahe Dienstleistungen könnt ihr so auch steuerlich geltend machen.
Sollte die Aufschlüsselung in eurer Betriebskostenabrechnung nicht korrekt sein, könnt ihr dem Vermieter konkrete Einwände vortragen. Damit habt ihr den Anspruch, die Betriebskostenbelege einzusehen. Sollte sich euer Vermieter diesbezüglich weigern, könnt ihr euch für weitere Schritte von einer Mieterschutzorganisation oder einem Rechtsanwalt beraten lassen.