Auswirkungen auf Sanierungs- und Neubauförderungen der KfW und BAFA
In einer beispiellosen Entscheidung, die weitreichende Auswirkungen auf die deutsche Baubranche hat, veranlasste das Bundesverfassungsgericht ein Urteil, das eine Haushaltsperre für bestimmte Klima- und Transformationsfonds zur Folge hatte. Diese Entwicklung stellt eine bedeutende Herausforderung für die Förderlandschaft dar, insbesondere für Programme, die auf Sanierung und Neubau abzielen. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), zwei Schlüsselakteure in der Bereitstellung von Fördermitteln, stehen nun vor der Aufgabe, ihre Programme entsprechend anzupassen. Folgende Hintergründe dieses Urteils und seine spezifischen Auswirkungen auf die Förderprogramme von KfW und BAFA möchten wir gerne genauer erläutern.
Hintergrund und Kontext der Haushaltssperre
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die deutsche Regierung 60 Milliarden Euro, die für die Corona-Krise geplant waren, nicht für Klimaschutz und Wirtschaftsmodernisierung nutzen darf. Erst im August hatte das Kabinett den Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds für 2024 beschlossen. Insbesondere sollten folgende Vorhaben damit finanziert werden:
- Fast 19 Mrd. Euro sollten in die Förderung für effiziente Gebäude inklusive der sozialen Abfederung des neuen Heizungsgesetzes fließen.
- 12,6 Mrd. Euro in die Finanzierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (Einspeisevergütungen).
- Rund 2,6 Mrd. Euro für die Strompreiskompensation zur Entlastung der Unternehmen von Kosten des EU-Emissionshandels.
- Rund 850 Mio. Euro für Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe.
- Rund 800 Mio. Euro zur Transformation der Wärmenetze
Als Folge dieses Urteils steht der Regierung dieses Geld nicht mehr zur Verfügung, und es ist ungewiss, wie lange die dadurch entstehende Haushaltssperre andauern.
Für Akteure im Bausektor, insbesondere für jene, die auf Fördermittel für Sanierungs- und Neubauprojekte angewiesen sind, bedeutet dies nun eine Phase der Unsicherheit und Umstellung.
Was sind die Auswirkungen der Haushaltssperre auf die Förderprogramme?
Aktuelle Entwicklungen bei den Förderprogrammen umfassen:
- Zusagestopp bei BAFA – EBW / Energieberatung für Wohngebäude.
- Keine Haushaltssperre bei BAFA – BEG EM / Förderung Einzelmaßnahmen in der Sanierung sowie bei KfW – BEG WG 261 / Förderung Effizienzhaus-Sanierung und KfW – KFN 297 und WEF 300 / Förderung Klimafreundlicher Neubau und Wohneigentum für Familien.
- Antrags- und Zusagestopp bei der KfW – 455 / Investitionszuschuss Altersgerecht Umbauen Barrierereduzierung und KfW – 134 / Förderung genossenschaftlichen Wohnens.
Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) dürfen derzeit keine neuen finanziellen Zusagen für die Jahre ab 2024 getätigt werden. Dies betrifft bestimmte Förderprogramme. Allerdings sind bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse von der Sperre ausgenommen. Trotz der Haushaltssperre sollen Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich in Zukunft weiterhin unterstützt werden. Daher kann man aktuell davon ausgehen, dass voraussichtlich die vorübergehenden Maßnahmen zu Beginn des neuen Jahres aufgehoben werden. Die Spekulationen über mögliche Kürzungen verschiedener Förderprogramme sind noch im Gange, und die Beratungen für den Bundeshaushalt 2024 und 2025 laufen derzeit und werden voraussichtlich im Dezember abgeschlossen sein. Für 2024 liegen die Förderrichtlinien für die Sanierung bereits vor. An den geplanten Fördersätzen im Zuge des „Heizungsgesetzes 2024″ möchte die Ampel-Regierung keine Änderungen vornehmen.
Welche alternativen Finanzierungsquellen könnten für die Förderungen in Betracht gezogen werden?
Zu dieser Frage hatten wir euch kürzlich in den sozialen Medien nach eurer Meinung gefragt. Um auf die aktuelle Haushaltssperre und die daraus resultierenden Förderstopps im Bereich der Klima- und Transformationsfonds zu reagieren, gibt es mehrere diskutierte Lösungsansätze und Anpassungen in der Förderpolitik:
1.Nachtragshaushalt: Jens Südekum, ein Wirtschaftswissenschaftler, schlägt vor, die Finanzierung der im KTF vorgesehenen 60 Milliarden Euro durch einen Nachtragshaushalt zu regeln, um die Verunsicherung bei Unternehmen und Privatpersonen, die sich auf diese Förderprogramme verlassen hatten, zu adressieren.
2.Umgang mit der Schuldenbremse: Henning Tappe, ein Jurist, hält es für rechtlich zulässig, die Schuldenbremse quasi zu umgehen, wenn die Schulden sich erst beim Ausgeben ergeben, anstatt schon miteingeplant zu sein. Diese Schulden könnten dann im Laufe der Jahre abgestottert werden.
3.Nutzung von EU-Krediten: Dirk Meyer, ein Volkswirtschaftler, schlägt vor, dass die Bundesregierung Kredite aus dem EU-Next-Generation-Programm in Anspruch nimmt, da diese nicht auf die deutsche Schuldenbremse angerechnet würden.
4.Steuererhöhungen und Einsparungen: Es gibt Debatten über mögliche Steuererhöhungen oder Einsparungen an anderen Stellen, um die fehlenden Mittel zu kompensieren. Allerdings wird dies von verschiedenen Parteien und Experten unterschiedlich bewertet. Wirtschaftswissenschaftler Südekum meint, dass eine Reform der Schuldenbremse notwendig sein könnte, um die benötigten Förderprogramme in hoher Dimension zu finanzieren.
Wie geht es mit den Förderungen weiter?:
Das BAFA hat seine Telefon-Hotline für Rückfragen bis Ende des Jahres geschlossen. Anfragen sind hier nur noch per Mail möglich. Natürlich stehen wir als Energieberater Ihnen weiterhin für alle Fragen zum Thema Förderprogramme in der Sanierung und im Neubau zur Verfügung. Verbraucher, die in die Energieeffizienz ihrer Immobilien investieren möchten, sollten weiterhin Förderanträge einreichen. Ein Hinauszögern bis zur endgültigen Klärung der Fördersituation könnte zu längeren Wartezeiten für den Förderbescheid führen, da das BAFA Anträge in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Eine verlässliche Fördermittelberatung ist durch die aktuelle Situation erschwert, wir sind jedoch bemüht die Entwicklungen kritisch zu beobachten und Sie bestmöglich zu beraten. Sollten Sie noch offene Fragen haben, können Sie diese gerne in einem kostenlosen Erstberatungsgespräch mit unseren Energieeffizienz-Experten stellen oder diese direkt über unser Kontaktformular schicken.
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