Wer als Hauseigentümer sein Gebäude in diesem Jahr verkaufen, vermieten oder verpachten möchte, muss gegebenenfalls noch vor dem Sommer den Energieausweis erneuern. Denn auf Nachfrage der Käufer oder Mieter ist der Eigentümer verpflichtet, den aktuellsten Energieausweis vorzulegen. Doch nach Laufzeit von zehn Jahren verliert dieser aktuell seine Gültigkeit.
#1 Energieausweis: Erneuerung zwingend für ältere Gebäude
Zu einer Erneuerung des Energieausweises sind all diejenigen Hauseigentümer verpflichtet, deren Gebäude vor 1966 erbaut wurde. Soweit es sich dabei nicht um ein Wohngebäude handelt, das der Eigentümer selbst bewohnt, war ein Energieausweis seit 1. Juli 2008 verpflichtend. Die Gültigkeit von zehn Jahren läuft aber nun aus, weshalb die Deutsche Energie-Agentur GmbH Hauseigentümern empfiehlt, sich bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung im Jahr 2018 an einen qualifizierten Energieberater zu wenden.
Für einen Bedarfsausweis wird mit einer technischen Analyse aller Gebäudedaten der Energiebedarf des Hauses berechnet. Ein wichtiger Schritt, um einem potenziellen Käufer bei der Besichtigung die Kopie, und nach Abschluss des Kaufvertrages den originalen Energieausweis vorlegen zu können.
#2 Energieausweis: Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis
Bei einem Energieausweis werden zwei Arten unterschieden: Der Verbrauchs- und der Bedarfsausweis. Letzterer wird von der Deutschen Energie-Agentur empfohlen, mit folgendem Vorteil: Unabhängig vom Verhalten und damit vom erzeugten Verbrauch der Hausbewohner, wird die Qualität der Gebäudehülle mit Fenstern, Decken und Außenwänden sowie der Heizungsanlage ermittelt. Daraus entsteht eine Bewertung des energetischen Zustands des Hauses, womit mögliche Sanierungsmaßnahmen durch die Farbskala von Grün bis Rot gut einzuschätzen sind. Denn Werte, die zum Beispiel im roten Bereich liegen, deuten auf zu starke Heizkosten hin.
#3 Energieausweis: Nachteil Verbraucherausweis
Der Verbraucherausweis stellt hingegen die Verbrauchswerte der letzten drei Jahre fest, in Abhängigkeit zu den Bewohnern. Somit fließt der Warmwasser- und Heizverbrauch der Bewohner mit ein. Eine gewünschte Orientierungshilfe und Einschätzung für eine energetische Modernisierung kann für Hausbesitzer auf diese Weise nur in geringem Maß erfüllt werden. Für Wohnhäuser ab Baujahr 1966 gilt hingegen erst im Jahr 2019 die Pflicht, den Energieausweis zu erneuern.