Förderservice Heizungstausch
Ihr Heizungsmonteur kümmert sich um die Technik
und wir uns um Ihre Förderung.
Förderbeispiel Zweifamilienhaus
Kosten Heizungstausch für 2 Wohneinheiten
Gesamtkosten für den Heizungstausch
(inkl. Installation der Wärmepumpe): 50.000 €
Maximal förderfähige Kosten: 1. WE 30.000 €
2. WE 15.000 €
45.000 €
Förderung 70 %: 31.500 €
Der Austausch einer alten Heizung in einem Zweifamilienhaus kann seit 2024 im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit bis zu 70 % der förderfähigen Kosten gefördert werden. Nehmen wir an, die Gesamtkosten für den Austausch einer alten Heizung durch eine Wärmepumpe belaufen sich auf 50.000 €. Da die förderfähigen Kosten jedoch auf 45.000 € begrenzt sind, können maximal diese als Grundlage für die Berechnung der Förderung herangezogen werden. Der maximale Zuschuss beträgt somit 31.500 €, während der Hausbesitzer noch 18.500 € selbst finanzieren müsste.
Mit unserem Förderservice für den Heizungstausch müssen Sie nur 18.500 € selbst bezahlen!
Die BEG Förderung für klimafreundliche Heizungen kann durch verschiedene Boni wie den Einkommensbonus und den Klimageschwindigkeitsbonus auf bis zu 70 % der förderfähigen Kosten gesteigert werden. Die Boni sind kombinierbar, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, zum Beispiel ein bestimmtes Einkommen für den Einkommensbonus oder die Umsetzung besonders klimaschonender Maßnahmen. Es ist ratsam, den Förderantrag rechtzeitig vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen zu stellen, um den vollen Anspruch auf die Zuschüsse zu sichern.
Zusätzlich zur BEG-Förderung können weitere Förderprogramme auf Landes- oder Kommunalebene genutzt werden. Auch die KfW bietet zinsgünstige Kredite an, um die verbleibenden Kosten zu finanzieren. Die Fachplanung und Baubegleitung werden ebenfalls gefördert und tragen dazu bei, die Sanierung effizient und förderfähig zu gestalten
Für eine optimale Planung und Umsetzung der geförderten Maßnahmen sprechen Sie am besten direkt mit einem unserer Energieeffizienz- Experten. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung, der Auswahl der passenden Förderbausteine und der Koordination der Maßnahmen.
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Unser Team ist FLiB-zertifiziert, dena gelistet und kennt sich bestens mit den bundesweiten Förderprogrammen der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) aus.
Testimonials
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FAQ
Häufige Fragen & Antworten
Welche Heizungen sind förderfähig?
Gefördert werden Heizungen, die mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Dazu gehören:
- Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser),
- Biomasseheizungen (z. B. Pelletheizungen),
- Hybridheizungen (Kombination aus Gas und erneuerbaren Energien).
Brennstoffzellenheizungen sind ebenfalls förderfähig, besonders wenn sie als KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplung) Wärme und Strom erzeugen. Wichtig ist, dass sie auf die langfristige Nutzung von Wasserstoff ausgelegt sind (H2-ready), um in der Zukunft mit erneuerbaren Energien betrieben werden zu können.
Fossile Heizungen ohne erneuerbare Anteile sind nicht mehr förderfähig.
Was sind förderfähige Kosten beim Heizungstausch?
Förderfähige Kosten umfassen:
- Anschaffung der neuen Heizung
- Installation und Inbetriebnahme
- Notwendige Umfeldmaßnahmen wie Anpassung des Heizsystems, Schornsteinsanierung oder Erdarbeiten (bei Wärmepumpen) Auch Planungs- und Beratungsleistungen von Energieeffizienz-Experten zählen zu den förderfähigen Kosten.
Kann ich die Förderung mit anderen Programmen kombinieren?
Ja, in vielen Fällen ist es möglich, die BEG-Förderung mit weiteren Landes- oder Kommunalprogrammen zu kombinieren. Zudem können zinsgünstige Kredite der KfW für die Restfinanzierung genutzt werden. Wichtig ist, dass keine Doppelförderung für dieselben Maßnahmen erfolgt.
Was passiert, wenn ich mit den Maßnahmen beginne, bevor ich den Förderbescheid habe?
Der Förderantrag muss vor dem Beginn der Maßnahme gestellt werden. Der Beginn von Maßnahmen vor der Antragstellung führt zum Ausschluss von der Förderung. Ausnahme: Planungsleistungen dürfen bereits vor Antragstellung beauftragt werden. In einigen Fällen ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn auf eigenes Risiko erlaubt, wobei der Antrag bis zum 30. November 2024 nachgereicht werden muss.
Welche Voraussetzungen müssen für den Einkommensbonus erfüllt sein?
Der Einkommensbonus von bis zu 20 % wird Haushalten gewährt, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet (für 2024: etwa 40.000 € pro Jahr für Einzelpersonen). Dies muss durch einen Einkommensnachweis belegt werden.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Förderantrags?
Die Bearbeitungszeit kann je nach Auftragslage variieren, beträgt jedoch in der Regel mehrere Wochen. Es ist ratsam, den Antrag so früh wie möglich zu stellen und sich gegebenenfalls mit einem Energieberater abzusprechen, um den Prozess zu beschleunigen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Förderantrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden. Nach Abschluss der Maßnahmen müssen Verwendungsnachweise (z. B. Rechnungen, technische Dokumentationen) innerhalb einer bestimmten Frist beim BAFA eingereicht werden, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Diese Frist liegt in der Regel bei einigen Monaten nach Abschluss der Maßnahme.
Kann ich die Förderung für den Heizungstausch auch nachträglich beantragen?
Nein, eine nachträgliche Antragstellung ist nicht möglich. Der Antrag muss immer vor dem Start der Sanierungsmaßnahme erfolgen. Der rechtzeitige Antrag ist Voraussetzung für den Zuschuss.
Was ist der iSFP-Bonus?
Der iSFP-Bonus (Individueller Sanierungsfahrplan) ist eine zusätzliche Förderung, die beim Heizungstausch genutzt werden kann. Wenn ein Energieberater im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans Maßnahmen zur energetischen Sanierung empfiehlt und der Heizungstausch eine dieser Maßnahmen ist, erhält der Hausbesitzer einen Bonus von 5 % auf die förderfähigen Kosten. Dieser Bonus kann mit anderen Förderungen wie der Grundförderung und dem Einkommensbonus kombiniert werden. Ziel des iSFP ist es, eine langfristige, ganzheitliche Sanierung des Gebäudes zu unterstützen.
Warum sollte ich einen Energieberater hinzuziehen?
Ein Energieberater unterstützt nicht nur bei der Auswahl der effizientesten Heizlösung, sondern hilft auch dabei, die bestmöglichen Förderungen zu beantragen. Er erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der zusätzliche Förderboni ermöglichen kann, und sorgt dafür, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Besonders bei komplexeren Modernisierungen oder hohen Investitionen ist es ratsam, eine unabhängige Energieberatung in Anspruch zu nehmen, um Fehler zu vermeiden und die maximale Förderung zu erhalten.
Wie wird die Beratung durch einen Energieberater gefördert?
Die Kosten für die Energieberatung und die Fachplanung durch einen zertifizierten Energieberater werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert.
- Fachplanung und Baubegleitung:
Die Beratung durch einen Energieberater, der die gesamte Planung der Sanierung und die Begleitung der Bauphase übernimmt, wird mit bis zu 50 % der Kosten gefördert. Dies gilt sowohl für die Planung einzelner Maßnahmen, wie den Austausch der Heizung, als auch für umfassende Sanierungen. Die maximal förderfähigen Kosten betragen 5.000 € pro Ein- und Zweifamilienhaus pro Kalenderjahr
2. iSFP-Bonus (Individueller Sanierungsfahrplan): Wenn der Energieberater einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt und die Sanierungsmaßnahmen im Rahmen dieses Plans umgesetzt werden, kann zusätzlich ein 5 % Bonus auf die förderfähigen Kosten gewährt werden.
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