Anmerkung zu Begrifflichkeiten
Häufig werden verschiedene Begriffe für eine Luftdichtheitsmessung verwendet. Meistens hört man das Wort „Blower Door Test“, welches übersetzt „Gebläse Tür Messung“ bedeutet, seltener das Wort „Luftdurchlässigkeitsmessung“. Die fachlich korrekte Begrifflichkeit ist das „Differenzdruckverfahren“. Wichtig zu wissen ist, dass alle genannten Begriffe dasselbe meinen.
Anmerkung zur Checkliste
Diese Checkliste soll Sie unterstützen, eine Blower Door Messung möglichst störungsfrei in den Bauablauf zu integrieren. Einige Punkte dieser Checkliste sind für Ihr Bauvorhaben zutreffend, andere nicht. Diese Checkliste soll vereinfacht die normativen Vorschriften darstellen, spiegelt aber nicht den vollständigen Inhalt einzelner Normen wider. Es gilt in jedem Fall die vollständige Norm DIN EN 13829 in Verbindung mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. DIN EN ISO 9972 in Verbindung mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Falls Fragen oder Unklarheiten zur Blower Door Messung offen sind, so stehen wir Ihnen gern, auch telefonisch zu unseren Geschäftszeiten, zur Verfügung. Selbstverständlich nehmen wir Ihre Fragen auch unter post@ean50.de entgegen und werden schnellstmöglich antworten.
Anmerkungen zur EnEV und der mit ihr in Verbindung stehenden Norm DIN EN 13829 gelten für Bauvorhaben bei denen das Bauantragsdatum bzw. die Baubeginnanzeige bis zum 31.10.2020 gestellt wurde. Bei Bauantragsdatum ab dem 01.11.2020 gilt das GEG in Verbindung mit der DIN EN ISO 9972.
1 EnEV/GEG konforme Messung oder frei vereinbarte (baubegleitende) Messung?
Immer wieder gibt es Fragen bezüglich des zu wählenden Messverfahrens und dem richtigen Messzeitpunkt einer Luftdichtheitsmessung.
Benötigen Sie die Messung für offizielle Institutionen wie z. B. für die KfW-Bank oder ist in Ihren Dokumenten von einer Messung nach DIN 13829 oder ISO 9972 die Rede, so wird eine Messung im Sinne der EnEV/GEG gefordert.
Benötigen Sie die Messung zur reinen Qualitätskontrolle Ihrer luftdichten Gebäudehülle, so müsste in einem frühen Ausbaustadium die baubegleitende Messung durchgeführt werden. Bei einem frühen Ausbaustadium kann ohne Schwierigkeiten an der luftdichten Ebene nachgearbeitet werden und die Qualität dieser deutlich verbessert werden. Eine frühzeitige Messung bietet somit die optimale Möglichkeit Bauschäden vorzubeugen.
Eine frei vereinbarte Messung hilft Ihnen die Qualität der Luftdichtung zu steigern, kann eine normativ geregelte Messung (DIN EN 13829 nach EnEV oder DIN EN ISO 9972 nach GEG) nicht ersetzen. Diese zusätzliche Messung zur Qualitätssicherung erfolgt in der Regel freiwillig, ergänzend zu einer normativ geregelten Messung.
Bei speziellen Fragen zum zu wählenden Messzeitpunkt oder zur Ausbildung der luftdichte Gebäudehülle, kann Sie der für Ihr Bauvorhaben zuständige Energieberater unterstützen.
2 Gebäudezustand bei einer EnEV/GEG konformen Messung
2.1 Messungen gemäß EnEV
- Die Dampfbremse (oder andere luftdichte Ebene) ist angebracht und luftdicht angeschlossen
- Alle Durchdringungen durch die Dampfbremse sind luftdicht angeschlossen (wie beispielsweise: Kamin, Spitzbodenluke, etc.)
- Die Raumseitige Beplankung mit Gipskarton ist erfolgt (bei Massivbauweise sind alle Außenwände raumseitig verputzt)
- Sämtliche Spachtelarbeiten (Fugen) an der Gipskarton-Beplankung sind idealerweise abgeschlossen
- Der Estrich ist eingebracht
- Alle Türen, Fenster und sonstige mechanische Öffnungen nach außen sind eingebaut und geschlossen (auch zur Garage oder Nebengebäuden)
- Alle Einbauteile wie beispielsweise: Spitzbodenluke bzw. Bodeneinschubtreppe im Dachgeschoss (DG) sind eingebaut und luftdicht angeschlossen
- Luftdichte Schalter- und Elektrodosen in Außenwänden sind eingebaut (Holzrahmenbauweise)
- Innentüren müssen geöffnet sein
- Alle Fenster und Außentüren müssen eingebaut und verschlossen sein
2.2 Messungen gemäß GEG
Der zulässige Gebäudezustand unterscheidet sich grundlegend zur EnEV. Um nach DIN EN ISO 9972 gemäß des GEG normative Vorgaben einzuhalten, müssen alle Einbauteile in der luftdichten Ebene vorhanden sein.
Beispiele vorhandene Einbauteile:
- Spitzbodenluke
- Türen
- Fenster
- luftdichte Elektrodosen
Normative Ausnahmen sind Durchdringungen der luftdichten Ebene für folgende Geräte, wenn diese noch nicht vorhanden sind:
- Wäschetrockner
- Dunstabzugshauben
- Kaminöfen
Im Gegensatz zur EnEV muss
- keine raumseitige Beplankung der luftdichten Ebene vorhanden sein
- kein Estrich eingebracht sein
3 Gebäudepräparation bei einer EnEV/GEG konformen Messung
3.1 Zulässig gemäß EnEV/GEG
Folgende Öffnungen müssen gemäß normativen Regelungen abgedichtet bzw. geschlossen sein:
- Zu-/Abluft Lüftungsanlage
- Wasserabflüsse sofern die Badkeramik nicht verbaut und mit Wasser gefüllt ist
- Zu-/Abluft Kamin, falls Kamin nicht verbaut
- Küchenabluft bzw. Dunstabzug; bei GEG nur wenn Geräte nicht verbaut
- Nachströmöffnungen (bei dezentraler Lüftungsanlage); bei GEG nur wenn Anforderungen gemäß GEG nicht eingehalten werden
- Aufzugsschachtentrauchung (falls nicht Luftdicht selbstschließend bzw. öffnend)
3.2 Unzulässig gemäß EnEV/GEG
Folgende Öffnungen dürfen gemäß normativen Regelungen nicht abgedichtet sein:
- Türen und Fenster zur Außenluft
- Fugen von Fenstern, Türen und Bodenluken
- Zu-/Abluft Kamin, falls Kamin nicht verbaut
- Funktionsfugen wie beispielsweise: Rollladengurtdurchführungen und Schlüssellöcher
- Innentüren
- Einbaustrahler
4 Wichtige Hinweise
- Das Estrichaufheizprogramm darf nicht aktiv sein
- Die Lüftungsanlage bzw. Kombinationsanlagen wie beispielsweise: Lüftungsanlage-Wärmepumpe muss ausgeschaltet sein
- Kaminofen nicht anheizen und Asche entfernen
- Alle Räume müssen begehbar sein – Bodenbelagsarbeiten (Bodenfliesen) können nicht stattfinden
- Während der eigentlichen Messung müssen Fenster und Türen nach außen geschlossen bleiben
- Der Zugang zu Bereichen über 2,50 m Höhe muss vom Auftraggeber durch Leitern, Treppen oder Hebebühnen gewährleistet sein
- Der Geschossübergang muss bauseitig gewährleistet werden
- Das Gebäude kann während der Messung nicht betreten oder verlassen werden
- Es muss mindestens ein 220 V Stromanschluss zur Verfügung stehen
- Arbeiten im Gebäude sind möglich, wenn Fenster und Türen geschlossen bleiben. Bitte informieren Sie im Vorfeld alle Personen, die sich zum Messzeitpunkt auf der Baustelle aufhalten.
- Für den Einbau der Messgeräte wird eine Öffnung in der Gebäudehülle von 0,71 bis 1,14 m Breite und von 1,32 bis 2,43 m Länge benötigt. Große Gebäude erfordern mehrere Öffnungen (Abmessungen wie zuvor) in der Gebäudehülle. Die genaue Anzahl wird je nach Gebäudetyp mit dem Auftraggeber vor der Messung abgeschätzt.
- Zum Aus- und Einladen des umfangreichen Messequipments wird eine Parkmöglichkeit in unmittelbarer Nähe (weniger als 200 m) zur Baustelle benötigt
Nicht relevant für eine Messung sind:
- Außenputz und Außenverkleidungen
- Endmontage von Lichtschaltern und sonstigen Bedienelementen
- Bodenbeläge
- Einbauten innerhalb der thermischen Gebäudehülle wie beispielsweise Innenwände und Innendecken
5 Gebäudezustand bei Messungen abweichend zur EnEV/GEG
Bei einer baubegleitenden oder frei vereinbarten Messung gibt es keine Einschränkungen der Gebäudepräparation oder des Messumfangs. Diese Messung dient ausschließlich der Qualitätssicherung und dem Nacharbeiten von Fehlstellen in der luftdichten Ebene. Allerdings ist es ratsam alle die luftdichte Ebene tangierenden Bauteile verbaut vorzufinden (Strangentlüftung, Spitzbodenluke, etc.) um frühzeitig in der Bauphase die Qualität der Luftdichtheit möglichst gut abschätzen zu können.
Eine Messung im Sinne der EnEV/GEG bzw. der KfW ist zu diesem frühen Messzeitpunkt normativ nicht möglich.
Beachten Sie, dass eine Leckageortung idealerweise mit Hilfe des vom Messgerät erzeugten Unterdruckes stattfindet. Hierbei werden Drücke von bis zu 100 Pa erreicht und die Gebäudehülle mit bis zu 10 kg/m² belastet. Eine entsprechende Ausarbeitung von temporären Abdichtungsmaßnahmen bzw. eine Sicherung von Dampfbremsfolien vor Abriss, mit Hilfs- bzw. Konterlattung, sollte unbedingt gewährleisten werden.
6 Informationen zur Leckageortung
Gemäß DIN EN 13829 sowie DIN EN ISO 9972 ist die Gebäudehülle auf „große“ Leckagen und fehlerhafte provisorische Abdichtungen zu untersuchen. Die Normen definieren dabei nicht, wie „groß“ eine „große“ Leckage ist. Die Einschätzung und Bewertung der Leckage ist rein subjektiv von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich und kann nicht objektiv bewertet werden. Es kann außerdem nicht ausgeschlossen werden, dass bestimmte Leckagen in einer Gebäudehülle aufgrund ihrer Lage oder Position nicht auffallen oder verdeckt sind. In erster Linie suchen wir nach Leckagen, die den größten Einfluss auf den Messwert haben. Ein Leckageprotokoll kann niemals alle vorhandenen Leckagen in einem Gebäude widerspiegeln. Manche Gebäude können mehrere tausend Leckagen aufweisen. Es ist auch möglich, dass der Einfluss einer Leckage auf den Messwert über- bzw. unterschätz wurde. Nur durch sukzessives Abkleben vorhandener Leckagen kann die (gesamte) Leckagefläche verkleinert und der Volumenstrom durch die Gebäudehülle minimiert werden.
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