Im Jahr 2000 trat das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, erstmals in Kraft. Im Mittelpunkt des EEG steht seit damals die klima- und umweltverträgliche Stromversorgung der Bundesrepublik Deutschland. In Zeiten der Rohstoff-Verknappung soll es Schritt für Schritt die Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen sichern – und zwar bezahlbar und nachhaltig. Als Ergebnis der EEG-Reform trat im August 2014 eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in Kraft, um die Energiewende in Deutschland weiter voran zu treiben. Diese Novelle war nötig, da die Energiewende immer schneller voranschreitet und damit einhergehend die Kosten für die Stromversorgung aus erneuerbaren Energien stark angestiegen sind. Aber wie wurde das EEG durch die Reform angepasst? Was passiert mit der Einspeisevergütung des EEG? Und warum gibt es Ausnahmen für die Industrie?
Umlage und Vergütung – Was regelt das EEG und warum wurde es angepasst?
Im EEG sind die Grundlagen geregelt, die für die Energiewende in Deutschland von größter Bedeutung sind. Das Ziel war, die Energiequellen Wind und Solar durch feste Einspeisevergütungen und eine garantierte Abnahme zu fördern. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist wie fast alle anderen, verabschiedeten Gesetze einem Wandel unterzogen. In einer sich ständig weiterentwickelnden Branche ist es nur logisch, das EEG irgendwann anzupassen.
Aber warum ist diese EEG-Reform so umstritten? Das liegt in erster Linie an der Finanzierung der Energiewende, die ebenfalls im EEG durch die sogenannte EEG-Umlage geregelt ist. Die Energiewende ist finanziell nicht durch die „normalen“ Stromkosten gedeckt. Daher zahlt jeder Stromkunde – ganz egal, ob er Ökostrom bezieht oder nicht – einen gewissen Umlagebetrag pro Kilowattstunde Strom. Die EEG-Umlage stieg in den letzten Jahren immer stärker an, weshalb nun eine Anpassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes notwendig wurde.
EEG-Reform 2014 – Die 3 wichtigsten Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetz
Ein großer Streitpunkt bei der EEG-Reform ist die Befreiung der energieintensiven Industrien, die keine oder geringere EEG-Umlagen zahlen müssen. Dadurch sollen sie im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig bleiben. Zudem ändert sich die Vergütung für das Einspeisen von Ökostrom in das Stromnetz. Wir haben die 3 wichtigsten Veränderungen der EEG-Reform 2014 für euch gesammelt:
- Die Ökostrom-Umlage wird Prognosen zu Folge nicht mehr so stark steigen wie in den letzten 5 Jahren. Im Jahr 2009 betrug die EEG-Umlage noch 1,30 Cent pro Kilowattstunde, heute sind es schon 6,24 Cent. Das entspricht einer Steigerung von 380%! Experten schätzen nun, dass die EEG-Umlage nächstes Jahr zwischen 5,85 und 6,86 Cent pro Kilowattstunde betragen wird.
- Die Vergütung für das Einspeisen von Ökostrom in das Stromnetz wird von bisher garantierten 17 Cent pro Kilowattstunde auf durchschnittlich 12 Cent gesenkt. Durchschnittlich ist diese neue Vergütung deshalb, weil für Betreiber neuer Anlagen ab 2015 gewisse Begrenzungen gelten. Jede Anlage für erneuerbare Energien darf nur eine gewisse Strommenge einspeisen. Für alles, was darüber hinausgeht, bekommt der Betreiber entsprechend eine geringere Einspeisevergütung.
- Bislang gab es eine Befreiung für Unternehmen dann, wenn ihre Stromkosten mehr als 14% der Bruttowertschöpfung ausmachen. Dieser Wert wurde, je nach Branche, auf bis zu 20% angehoben. Dadurch sollen die Kosten der Befreiung von der EEG-Umlage für stromintensive Industrien stabilisiert werden.
Trotz aller Bemühungen kann es durchaus sein, dass die Strompreise durch die EEG-Umlage in den nächsten Jahren weiter stark ansteigen. Deshalb ist es umso wichtiger, das eigene Heim energieeffizient zu gestalten. Dabei hilft euch ein Blower Door Test inklusive Leckageortung.