Bevor ein Haus gebaut wird, benötigt man erst ein passendes Grundstück. Doch das ist noch lange nicht alles: Denn es gibt zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Bauvorschriften, die vor dem eigentlichen Hausbau stehen. Viele Bauherren können nicht abschätzen, ob für ihr Bauvorhaben eine Baugenehmigung erteilt werden könnte. Damit hier nichts schief geht, haben wir von der ean50 GmbH zusammengefasst, worauf bei Bauantrag und Co. zu achten ist.
Baugenehmigung Tipp 1: Baurecht ist Ländersache
In jeder Gemeinde lässt sich ein genauer Bebauungsplan für Grundstücke einsehen. So erfahren Bauherren, ob das Grundstück prinzipiell bebaubar ist oder nicht, wie viele Geschosse gebaut werden können oder welche Dachform zulässig ist. Liegt für das Grundstück kein Bebauungsplan vor, muss man sich in die gewachsene Umgebung einfügen. Immer wenn es um die Errichtung, Änderung oder den Abbruch von baulichen Anlagen geht, bedarf es einer behördlichen Einwilligung zur Durchführung dieser Maßnahmen. Das Verfahren, welches der Baugenehmigung vorausgeht, sowie die Bauvoranfrage sind in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Es gibt zwar eine Musterbauordnung, aber da Baurecht Ländersache ist, haben alle Bundesländer in Deutschland ihre eigenen Landesbauordnungen. Auch die zuständigen Behörden, die für die Baugenehmigung verantwortlich sind, unterscheiden sich. Doch keine Angst, in der jeweiligen Gemeinde kann weitergeholfen werden.
Baugenehmigung Tipp 2: Der Bauantrag
Ein Bauantrag muss von einem Bauvorlageberechtigten, also zum Beispiel von einem Architekten, schriftlich und fristgerecht bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Je nach Bundesland kann das also die Stadt- und Gemeindeverwaltung, die Landkreisverwaltung oder das Bezirksamt sein. Zum Bauantrag gehören verschiedene Unterlagen. Zum Beispiel eine Baubeschreibung, die technische Angaben zu Baumaterialien und Ausstattung macht, sowie ein katasteramtlicher Lageplan des Bauvorhabens. Zudem müssen ein Standsicherheitsnachweis und mehrere Berechnungen vorliegen. Wer sichergehen will, dass die Unterlagen vollständig sind, kann sich mit seinem Einzelfall an das Bauordnungsamt wenden.
Baugenehmigung Tipp 3: Alles zum Prüfungsverfahren
Sind die Bauvorlagen vollständig, beginnt ein dreistufiges Prüfverfahren, welches teilweise mehrere Monate dauern kann und kostenpflichtig ist. Zunächst wird die planungsrechtliche Zulässigkeit des Baus untersucht, danach die Übereinstimmung mit dem Bauordnungsrecht. Wenn den öffentlich-rechtlichen Vorschriften nichts entgegensteht, erteilt die Behörde im letzten Schritt schriftlich die Baugenehmigung. Ein Ablehnen aus eigenem Ermessen steht der Baubehörde allerdings nicht zu. Doch aufgepasst: Baugenehmigungen sind immer befristet und damit nur in einem bestimmten Zeitraum gültig.